PalettenABC

Auflagefläche: Bodenauflage der Palette, die mindestens 30% der Palettenfläche betragen sollte

Avis: (im Warenverkehr) die Ankündigung einer Lieferung (Lieferavis), die es dem Empfänger erlaubt, rechtzeitig Vorkehrungen für die Entgegennahme der Lieferung zu treffen

Bodenbrett: (auch Kufenbrett genannt) Teil einer Palette,
die Europalette steht auf drei Bodenbrettern

Chep-Palette: Ladungsträger der Chep-Palettenorganisation.
bekannt als „blaue Paletten“

Deckbrett: Die Deckbretter bilden die Deckfläche eines Ladungsträgers (Palette)

Dauerpalette: (Mehrwegpalette) Palette zur mehrmaligen Verwendung

Düsseldorfer Palette: wird im Tauschverfahren von der Industrie über den Spediteur zum Handel eingesetzt,
kann im Gegensatz zu bisherigen Displaypaletten von allen Normgeräten (Handhubwagen und Stapler) von 4 Seiten aufgenommen werden

Eckklotz: Europalette hat vier Eckklötze mit den Abmessungen 145 x 145 x 78 mm

Einbrand: Einbrennen der vorgeschriebenen Zeichen ( DB, EUR, RAL) bei der Pool- Palette, es können aber auch firmeneigene Zeichen eingebrannt werden

Einwegpalette: Palette zur einmaligen Verwendung (auch Verlustpalette genannt)

EPAL: Geschütztes Kennzeichen des Europäischen Palettenpools,
sogenannte Europaletten bzw. Flachpaletten aus Holz nach UIC-435-2,
Abkürzung für „European Pallet Association“,
garantiert gemeinsam mit den europäischen Bahngesellschaften auf internationaler Ebene die kontrollierte Qualität der EUR-Palette

EPAL-Kennziffer: wird unter dem IPPC_Einbrand in drei Blöcken, getrennt durch zwei Striche eingebrannt

enthält folgende Bestandteile:
– Linker Ziffernblock (3-stellig) Lizenznummer des Produzenten
– Mittlere Ziffer (1-stellig) Produktionsjahr (z.B. 3 = 2013)
– Rechter Ziffernblock (2-stellig) Produktionsmonat (z.B. 09 = September)

EPAL-Qualitätszeichen: Qualitätszeichen, das auf der EPAL-Güteprüfklammer eingeprägt ist

Europoolpalette: auch „europäische Vierwege Flachpalette“ oder „Europalette“,
unterliegt denn Bestimmungen des Eurpäischen Palettenpools und somit der eindeutigem Kennzeichnungspflicht

Gitterboxpalette nach Din 15155: Norm gilt für Gitterboxpaletten, die als Vorderwand 2 Klappen aufweisen (drehbar um eine waagerechte Achse gelagert),
Gitterboxpaletten bestehen aus einer Stahlrahmenkonstruktion mit einem Holzboden und 4 Füssen,
Innenmaße müssen mindestens 800 x 1200 x 800 mm (BxLxH) betragen

Güteprüfklammer: ist am Mittelklotz von Paletten angebracht, welche die Qualitätsanforderungen der EPAL erfüllen

Halbpalette: Palette mit einer Grundfläche von 600 x 800 mm, im EPAL-System auch als „EUR 6“ bezeichnet

Hygienepalette: Ladungsträger aus Kunststoff,
wird dort eingesetzt, wo Holzpaletten aus hygienischen Gründen unerwünscht sind (vor allem in der Lebensmittel- oder Pharmaindustrie),
können auch anstelle der IPPC-behandelten Paletten nach ISPM 15 im Export eingesetzt werden

IPPC-Behandlung: (Wärme-)Behandlung, der Ladungsträger unterzogen werden müssen, die im internationalen Handel eingesetzt werden, so wird sichergestellt, dass eventuell im Holz vorhandene, schädliche Organismen abgetötet werden

Kanthölzer: Tragende Distanzstücke bei Zweiwegpaletten

Konvexringnägel: Ringförmig eingekerbter Nagelschaft, erhöht den Ausziehwiderstand

Kufen: drei Längsbretter unten, auf der die Palette steht

Kufenbrett: (s. Bodenbrett) Ein Teil der Auflagefläche einer Palette, d. h. es ist das untere Brett der Palette

Ladehilfsmittel: in der Regel so beschaffen, dass das Handling in der Logistik erleichtert wird, kann ein Ladungsträger (z.B. eine Flachpalette) oder ein Behälter (Boxpalette, Tankpalette, Gitterboxpalette) sein

Mehrwegsysteme: Einsatz von Mehrwegpaletten in verschiedenen Systemen
Diese werden unterschieden in:

– Palettentausch > Wird individuell geregelt, da es keine spezifischen Gesetzesgrundlagen dafür gibt
– Palettenkauf > Palette wird beim Weiterverkauf nicht mehr als Transportmittel betrachtet, sondern als Handelsware und mit der Ware fakturiert
– Mietpooling > Paletten werden angemietet und am Freistellungsort vom jeweiligen Poolingpartner abgeholt

Mittelklotz: Alle Klötze bei einer Europalette, die keine Eckklötze sind

Nagelbild: (Europalette) 78 Nägel, deren genaue Positionierung vorgeschrieben ist, damit Diagonalsteifigkeit der Palette gewährleistet ist

Palettenpool: ein Bestand an Paletten, der von verschiedenen Poolteilnehmern gemeinsam genutzt wird,
unterschieden werden offene und geschlossene Poollösungen

Palettentausch: Vorgang, bei dem Tauschpaletten Zug um Zug getauscht werden,
bedeutet, dass für eine beladene Palette, welche die Tauschkriterien erfüllt, eine (gleichwertige) leere Palette zurückgegeben wird

Palettenüberstand: Wenn Ladung über die Grundfläche der Palette herausragt, sollte, wenn immer möglich, vermieden werden, da eine solche Ladung einer besonderen Transportbeanspruchung ausgesetzt ist (wenn möglich, ist ein grösserer Ladungsträger zu wählen)

Palettieren: ist der Prozess, bei dem Artikel auf eine Palette gelegt werden, um bequem und in großen Mengen zu versenden

Prüfnagel: wird in den Mittelklotz (durch einen durch EPAL lizenzierten Reparaturbetrieb) reparierter Paletten eingeschlagen, um zu dokumentieren, dass die Palette von einer zertifizierten Stelle bestimmungsgemäss repariert wurde

Querbrett: verbindet die Distanzstücke und trägt die Deckbretter

Schwerlastpaletten: Paletten zum Transport besonders großer Gewichte

Stückgut: bezeichnet in der Logistik alles, was sich einzeln im Stück transportieren lässt

UIC: Internationaler Eisenbahnverband (Union Internationale des Chemins de Fer)

Y-Nummer: auf Anschriftentafel (unterhalb der Vorderwandklappe neben der linken Ecksäule) der EPAL-Gitterboxen zu finden,
beteht aus dem erhaben geprägten Großbuchstaben „Y“ und einer 8-stelligen Ziffer in schwarzer Farbe,
wird individuell von EPAL vergeben